Unangekündigte Knallkörper verursachen bei Heim-, Nutz- und Wildtieren Stress und Panikreaktionen. Weniger private Knallerei bedeutet weniger Stress, Angst und Verletzungsgefahr.
Die Initiative schränkt lautes Feuerwerk im privaten Gebrauch ein. Bewilligte öffentliche Feuerwerke und leise Alternativen bleiben möglich.
Statt unterschiedlicher kantonaler und kommunaler Vorschriften schafft die Initiative eine einheitliche nationale Regelung.
der Hunde zeigen mindestens teilweise Angst vor Feuerwerk. Über 15 % brauchen mehrere Tage oder länger zur Erholung.
Vetsuisse Bern (Riemer, 2019)genügen, um bei Nutztieren wie Schweinen Angst und einen erhöhten Puls auszulösen.
Kupczyński et al., Animals 2023Abfall entstehen in der Schweiz jährlich durch Feuerwerk.
Botschaft des BundesratesWorum es geht, was bleibt, was sich ändert. Die Grundlage für jede Diskussion.
Einsetzen: Wenn jemand behauptet, die Initiative verbiete den 1. August oder sei ein Verbot.
Jeder zweite Hund hat Angst vor Feuerwerk. Sieben Fakten und was Sie am 1. August und an Silvester tun können.
Einsetzen: Wenn jemand sagt, Tiere gewöhnten sich daran oder man müsse sie einfach hineinnehmen.
Acht Minuten Feuerwerk vertreiben tausende Vögel für Tage. Was das für Wildtiere im Winter bedeutet.
Einsetzen: Wenn jemand sagt, Feuerwerk dauere ja nur ein paar Minuten oder Wildtiere seien in Schutzgebieten sicher.
Stall, Weide, Herde: Verletzungsrisiko und Schäden auf dem Betrieb.
Einsetzen: Bei Diskussionen mit Landwirtschaftsbezug und unter Posts aus der Agrar-Community.
Die Initiative schränkt laute Feuerwerkskörper für den privaten Gebrauch ein. Bewilligte öffentliche Feuerwerke sowie leise Produkte und Alternativen bleiben möglich. Gleichzeitig schafft sie eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz.
Ja. Kantone können für öffentliche Anlässe Ausnahmebewilligungen erteilen, beispielsweise für Feiern am 1. August. Solche Feuerwerke sind zeitlich und örtlich begrenzt. Dadurch wird der Lärm planbarer und Tiere können besser geschützt werden.
Für die ganze Schweiz gelten einheitliche Regeln. Weil bewilligte öffentliche Feuerwerke angekündigt und zeitlich begrenzt sind, können Tierhaltende ihre Tiere besser schützen.
Nein. Das Parlament lehnte den indirekten Gegenvorschlag im Juni 2026 ab. Deshalb wird am 29. November nur über die Initiative abgestimmt.
Viele Tiere nehmen Geräusche anders und teilweise deutlich empfindlicher wahr als Menschen. Plötzliche Knallgeräusche können sie nicht einordnen oder vorhersehen. Das kann Angst, Stress und Fluchtreaktionen auslösen.
Ja. Nutztiere können sich bei Fluchtreaktionen im Stall oder auf der Weide verletzen. Wildtiere werden aus ihren Rückzugsorten aufgeschreckt und verbrauchen besonders im Winter wertvolle Energiereserven.
Nur sehr begrenzt. Manche Heimtiere können mit langfristigem, gezieltem Training lernen, besser mit bestimmten Geräuschen umzugehen. Viele Tiere bleiben dennoch stark belastet. Nutz- und Wildtiere lassen sich auf diese Weise kaum schützen.
Das kann Heimtieren helfen, beseitigt die Belastung aber nicht. Knallgeräusche sind auch in Gebäuden hörbar. Nutz- und Wildtiere lassen sich zudem nicht einfach ins Haus bringen. Weniger unangekündigte Knallerei erleichtert es Tierhaltenden, rechtzeitig Schutzmassnahmen zu treffen.
Nein. Die Initiative richtet sich gezielt gegen laute Feuerwerkskörper für den privaten Gebrauch. Leise Feuerwerksartikel wie Vulkane bleiben erlaubt. Auch bewilligte Grossfeuerwerke sind weiterhin möglich. Gefeiert werden kann also auch künftig, aber mit mehr Rücksicht auf Tiere, Menschen und die Umwelt.
Feuerwerk gehört für viele Menschen zu Feiern wie dem 1. August oder Silvester. Die Initiative schafft diese Tradition nicht ab. Grosse, bewilligte Feuerwerke bleiben ebenso möglich wie leise Alternativen, Licht- oder Drohnenshows. Sie setzt aber dort eine Grenze, wo private Knallerei Tiere und Menschen stark belastet. Tradition und Rücksicht schliessen sich nicht aus.
Heute gelten je nach Kanton und Gemeinde unterschiedliche Vorschriften. Das erschwert den Vollzug und schafft einen Flickenteppich. Eine schweizweite Regelung sorgt für Klarheit und schützt Tiere unabhängig davon, in welcher Gemeinde sie leben.
Die Abstimmung findet am 29. November 2026 statt. Stimmberechtigte können brieflich oder an der Urne abstimmen. Für die Annahme der Initiative braucht es sowohl die Mehrheit der Stimmenden als auch die Mehrheit der Kantone.
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